Wir hatten im vierten Quartal 2022 so viele Gründeranfragen, wie schon lange nicht mehr. Aus diesem Grund möchten wir uns die Zeit nehmen und ein Fördertool des Freistaates Thüringen vorstellen:

Der Gründerpass der Thüringer Aufbaubank

Den Gründerpass gibt es bereits mehrere Jahre und bis Ende 2021 wurde dieser von der GfAW Thüringen betreut. Viel hat sich auch in der neuen Förderperiode nicht am Gründerpass geändert, mit Ausnahme des neuen Antragsverfahren durch die Thüringer Aufbaubank. Der Gründerpass bietet dem Gründer im Rahmen der Vorgründungsphase die Möglichkeit Fachberater, wie beispielsweise Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte oder Marketingagenturen in Anspruch zu nehmen. Für diese Einzelberatungen stehen feste Pauschalen zur Verfügung. So kann beispielsweise eine externe Marketingberatung im Wert von 780€ zu 90% gefördert werden.

Ebenso ermöglicht der Gründerpass die Teilnahme an Seminaren, wie beispielsweise bei der IHK oder HWK oder branchenspezifische Weiterbildungen speziell in Hinblick auf die Branche in der gegründet werden soll. Für die spezialisierte Weiterbildung ermöglicht diese Gründerförderung einen Beitrag bis zu 490€, der ebenfalls zu 90% gefördert wird.

Neu in der aktuellen Version der Richtlinie ist die Möglichkeit Kosten für Arbeitsplätze in so genannten Co-Working-Spaces geltend machen zu können. Hierbei werden neuerdings bis zu drei Monate bezuschusst.

Insgesamt fördert der Gründerpass Gesamtausgaben bis zu 1.580€ zu 90% bei Existenzgründungen. Im Falle von Unternehmensnachfolgen steigt der Betrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf 2.210€.

Der Gründerpass der Thüringer Aufbaubank ist zwar nur eine kleine Förderung, aber aufgrund seiner abrechenbaren Positionen und seiner Förderquote ein dankbares Fördertool, welches mit einem überschaubaren Aufwand beantragt werden kann.

Gern unterstützen wir Sie bei der Antragsbegleitung und weiteren Fördermöglichkeiten für ihre Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge.