Das Haftungsrisiko von Werbeagenturen / Webdesignern ist umfangreich und wird vielen Vertretern dieser Zunft meist stark unterschätzt. Das Erstellen von Webseiten, die Erstellung von Newslettern sowie deren Versendung, das Hosten von Webseiten, deren Pflege sowie der Social Media Profile birgt eine Menge Haftungspotential.

Haftungsfaktoren

Es gibt zahlreiche Haftungsfaktoren, aber ich möchte bewusst den Fokus auf die Datenschutzkonformität setzen, da diese trotz dem mittlerweile langjährigen Bestehen der DSGVO immer noch gekonnt ignoriert oder stiefmütterlich behandelt wird. Sollte die Werbeagentur an dieser Stelle fehlleisten und der Agenturkunde deswegen abgemahnt werden, so ist die Agentur / Webdesigner verpflichtet Schadensersatz zu leisten. Zu den häufigsten Fehlern zählen hierbei folgende Verstöße:

  • Eine unzureichende Datenschutzerklärung, die den funktionellen Umfang der Webseite nicht gerecht wird oder generell unvollständig ist
  • Das Consent-Tool ist nicht korrekt eingebunden (aktive Cookies die personenbezogene Daten verarbeiten, ohne das eine Einwilligung erteilt wurde oder das Widerrufsrecht nicht einfach und simpel ausführbar ist)
  • Das Kontaktformular ist nicht rechtsicher gestaltet
  • Informationspflichten werden vernachlässigt
  • Einbindung nicht Datenschutzkonformer Plugins und vieles mehr

Wichtig ist der Vertragstyp

In welcher Größe die Haftung ausfällt ist abhängig von der vertraglichen Gestaltung. Haben Sie beispielsweise einen Dienstvertrag über die dauerhafte Betreuung einer Webseite, ein Beratungsvertrag oder sollen Kampagnen entwickelt werden, dann stehen dem Kunden keine besonderen Gewährleistungsrechte zu, dennoch unterliegen Sie dem allgemeinen Gewährleistungsrecht. Ihr Kunde darf Schadensersatz verlangen oder bestehende Verträge im Zweifelsfall fristlos kündigen und die Agentur läuft Gefahr, dass die gezahlten Kosten des Vertrages zurückverlangt werden.

Etwas anders sieht es wiederum bei Werkverträgen aus. Diese verpflichten den Ersteller einer Webseite zu einem bestimmten Erfolg. Eine datenschutzkonforme Umsetzung einer Webseite ist wohl an dieser Stelle als Minimalziel zu betrachten. Oftmals liegt zudem keine konkrete Vertragsgrundlage vor, gerade Kleinstagenturen erstellen Webseiten gern auf Zuruf und separate vertragliche Grundlage. Dies kann man frei in dieser Form wählen, dann muss allerdings im Zweifelsfall durch ein Gericht festgestellt, werden welche Vertragsform vorliegt. Wie hoch dann die Ansprüche des Agenturkunden ausfallen können, ist hierbei anhängig welcher Vertrag ggf. von einem Richter unterstellt wird. Jeder Vertragstyp verfügt über unterschiedliche Rechtsfolgen. Im Falle von Mischverträgen, beispielsweise bei Verträgen deren Inhalt die Erstellung und dauerhafte Betreuung einer Webseite ist, wird meist von einem „Internetsystem-Vertrag“ (Werkvertrag) ausgegangen.

Wie lange haftet die Agentur für die Webseite?

Dies ist, wie bereits dargelegt, abhängig vom Vertragstyp und deren Inhalte. Hierzu ein paar Beispiele:

  • Bespielen und Pflege von Social Media Profilen –> 3 Jahre nach Kenntnisnahme
  • Erstellung von Social Media Profilen –> bis 2 Jahre nach Abnahme
  • Erstellung einer Webseite –> bis 2 Jahre nach Abnahme
  • Laufende Betreuung einer Webseite –> bis 3 Jahre nach Kenntnisnahme
  • Laufendes Newslettermanagement –> bis 3 Jahre nach Kenntnisnahme

Wie man bereits an den Beispielen erkennt, hängt die Haftungszeit von den Leistungsumständen ab. Gerade bei Dauerbetreuung zieht man die Haftungszeit stetig mit.

Fazit: So schützen Sie sich als Agentur / Webdesigner

Die TP.experts sowie unser Partner die makotech GmbH helfen Ihnen bei der Bewertung ihrer Projekte, schnell und unkompliziert. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen übersteigen meist das Know-How der Werbeagenturisten und Webdesignern. Dies ist bei der Komplexität dieses Themas auch nicht verwunderlich. Daher gibt es für Sie zwei bequeme Varianten:

  1. Befähigen Sie einen Mitarbeiter mit der Bewertung ihrer Projekte –> dies setzt voraus, dass Sie ihre zuständigen Mitarbeiter intensiv schulen lassen, damit diese in der Lage sind Sie beim Abnahmeprozess zu unterstützen und das Haftungsrisiko für die erstellende Agentur senken. Hierzu bietet wir in Zusammenarbeit mit der makotech GmbH Weiterbildungsmaßnahmen an, die unter Umständen sogar gefördert werden können.
  2. Im Rahmen eines Servicevertrages prüfen wir als Datenschutzexperten ihre Projekte vor Übergabe, dies hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie die bestmögliche Bewertung ihrer Projekte erhalten sowie konkrete Handlungsempfehlungen, um einen schnellen Launch ihrer Kundenwebseite zu ermöglichen. Kommen Sie auf uns Sie, wir unterstützen Sie gern.