Der Neujahrsputz ist erledigt und wir können uns wieder mit fachlichen Inhalten auseinandersetzen. Zu Beginn des Jahres möchten wir allerdings noch mit einer guten Nachricht aus dem alten Jahr starten:

Im vergangenen Jahr wurde es für einige Rechtsanwälte zu einer neuen betrieblichen Praxis, die Verwendung von Google Webfonts abzumahnen. Wir als Datenschutzexperten wurden im vergangenen Jahr mit diversen Abmahnungen konfrontiert. Selten hat der Betroffene dabei einen Brief von seinem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit erhalten, oft waren es Abmahnungen von Rechtsanwälten bzw. #Schadensersatzforderungen von Privatpersonen. Oftmals ging es dabei nicht um entstandene Schäden, sondern einfach nur um die Verfolgung eines fragwürdigen Geschäftssystems.

Im Dezember letzten Jahres kam es nun zu einer #Razzia bei einem Anwalt sowie dessen angeblichen Mandanten. Die beiden Personen hatten tausendfach #Abmahnungen erstellt an Betreiber von Webseiten, in denen #Google Webfonts noch eingebunden waren. Dies betraf meist Privatpersonen oder Kleinst- bis mittlere Unternehmen. Geltend gemacht wurde immer ein persönlicher Schaden des Besuchers, dem Mandanten des Rechtsanwaltes. Der Jurist forderte im Regelfall eine Vergleichszahlung von 170€. Zu niedrig um einen Rechtsstreit zu provozieren, genug um mit massenhafter Abmahnung viel Geld zu verdienen. Es heißt, dass ca. 2.000 Angeschriebene aus Sorge vor einem Gerichtsverfahren, diese Forderung beglichen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass ein Schaden von knapp 346tsd Euro entstanden sei.

Wir freuen uns, dass die zuständige Staatsanwaltschaft einen solchen Schritt gegangen ist. Moralisch und ethisch verwerflich ist diese Art des Abmahngeschäftes in jedem Fall. ABER:

Fakt ist, die Verwendung von Google #Webfonts ist weiterhin problematisch und sollte zwingend behoben werden. Genutzte Webfonts ihrer Webseite sollten Sie zwingend lokal auf dem genutzten Webspace hinterlegen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird dieses Jahr sieben Jahre alt, seit 2018 ist deren Umsetzung Pflicht. Landesbeauftragte müssen nach einer so langen Zeitspanne keinen Welpenschutz mehr zu gestehen. Wenn Sie Fragen zu ihrem Datenschutzmanagement haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

TIPP: Möchten Sie ihre Mitarbeiter für den innerbetrieblichen Datenschutz sensibilisieren oder einen #Datenschutzkoordinator oder #Datenschutzbeauftragten ausbilden / fortbilden? Dann empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Bildungsträger makotech GmbH. Hier haben Sie zudem die Möglichkeit, dass die Weiterbildung gefördert werden kann.