Warum wurde der Datenschutz überarbeitet?

TP.experts News   •    15. Mai 2016

Warum wurde der Datenschutz überarbeitet und warum betrifft es mich? Diese Fragen stellen sich derzeit fast alle Unternehmer kleiner und mittelständiger Unternehmen. Die mit der Einführung der EU-DSGVO verbundenen Anforderungen an unsere Unternehmen sind umfangreich. Und völlig zu Recht habe viele das Gefühl, man wäre von vom Staat gerade über die Haftungsklippe geschmissen wurden. Denn die Unterstützung seitens unserer Regierung zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung ist eher überschaubar. Mit Kosten und Zeitaufwand ist diese Umsetzung allemal verbunden. Fair fühlt sich das natürlich nicht an.

Aber warum entschied man sich für einen derartigen Schritt und starke Reglementierung? In den letzten Jahren ist es uns als Unternehmer möglich zahlreich Daten zu sammeln, beispielsweise mit Hilfe der digitalen Medien. Wir speichern über die Firmenseiten, wie Homepage, Facebook, Google Plus usw. zahlreiche Daten zu unseren Zielgruppen. Zu vielen dieser Daten ist die Zuordnung einer konkreten Person möglich. Die Verwendung dieser Daten wiederum bietet uns einen Vorteil am Markt und kann unser Absatzgeschäft vereinfachen. So weit so gut. Auf der anderen Seite jedoch sind wir alle auch Nutzer solcher Plattformen, was wiederum heißt, dass auch unsere Daten in Massen gesammelt werden, ob durch Facebook, Google, Mailverkehr und vieles mehr. Aus dieser Sicht betrachtet kann uns die massenhafte Verarbeitung unserer Daten auch Angst machen. Was passiert damit? Wann werden diese gelöscht? Habe ich ein Recht auf Löschung oder Auskunft? Solche Fragen müssen geklärt sein und genau dafür ist die neue DSGVO gedacht. Wer mit unseren Daten arbeitet, verarbeitet oder gar handelt, sollte diese Vorgänge für uns natürliche Personen transparent machen.

Ist der Aufwand gerechtfertigt?

Zur konkreten Umsetzung der neuen Grundverordnung muss der Unternehmer zahlreiche Dokumente anfertigen, wie Beispielweise durch der Erarbeitung des Verarbeitungsverzeichnisses. Diese sind nach jetziger Ansicht aber scheinbar eher eine Fleißaufgabe, als viel mehr eine kognitive Kraftleistung. Der Gesetzgeber gibt bereits einige Muster heraus, die einem dabei helfen das Verarbeitungsverzeichniss zu erstellen. Setzt man das Verhältnis des Mehraufwandes ins Verhältnis zu den Betroffenenrechten, so kann man ruhigen Gewissens sagen, dass der Aufwand gerechtfertigt ist. Damit Sie sich vor den nahenden Abmahnanwälten und -vereinen absichern können, bedarf es nicht viel.

  • Überarbeiten und Implementieren Sie die Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite

  • Benennen Sie falls notwendig dort den Datenschutzbeauftragten

  • Erstellen Sie einen Cookie-Hinweis für Ihre Webseite mit Verweis auf die Datenschutzerklärung

<h3>Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen?</h3>
Arbeiten in ihrem Unternehmen mindestens 10 Personen regelmäßig, im Rahmen der Kernaktivitäten mit <strong>personenbezogenen Daten</strong> (alle jene Informationen, die sich auf eine natürlich Person beziehen oder zumindest Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben) oder mindestens eine Person mit <strong>sensiblen personenbezogenen Daten, </strong>wie Gesundheit, Sexualität, Religions- und Gewerkschaftszugehörigkeit. Sollte dies erfüllt sein, sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Ein Großteil der EU-DSGVO ist zudem nichts Neues für uns Deutsche. Im Grunde genommen ist der Kern der Datenschutzgrundverordnung, das bisher bestehende Bundesdatenschutzgesetz. Ein Grund warum aber der Aufschrei jetzt so groß ist, sind die Veränderungen in einigen Abläufen. Wo man bisher dem Unternehmen noch einen Datenschutzverstoß nachweisen musste, so kann jetzt der Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung jederzeit eingefordert werden.

Kleine Unternehmer, die sich bisher nicht mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beschäftigten mussten, haben jetzt natürlich mehr zu tun. Der Mehraufwand ist bei realistischer Betrachtungsweise, dennoch überschaubar.

TP.experts bietet Ihnen hierbei die hilfreichende Hand. Gern setzen wir uns mit Ihnen zusammen und erörtern, welcher Aufwand auf Sie und Ihr Unternehmens zukommt. Auch helfen wir Ihnen aktiv bei diesem Umsetzungprozess. In Einzelfällen stellen wir Ihnen bei Bedarf sogar den externen Datenschutzbeauftragten.

Dennis Prinz